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[Tipps] Einreise nach Japan: Das musst du beachten

Was brauche ich für die Einreise nach Japan? Was musst du beachten, wie viel Geld darfst du einführen und ist ein Visum erforderlich? Wir klären, was du bei Einreise nach Japan und Ausreise beachten musst, welche Japan-Einreisebestimmungen es gibt und welche Waren zollfrei sind. Außerdem behandeln wir das Thema, Medikamente und verbotene Waren.

Kurz & Knapp: Einreise nach Japan

  • Für die Einreise nach Japan brauchst du kein Visum, wenn du deutscher, österreichischer oder schweizer Tourist bist.
  • Benötigt wird nur ein gültiger Reisepass.
  • Bei der Einreise erhältst du die Aufenthaltsgenehmigung „Temporary Visitor“ für 90 Tage, die bei dem Immigrationsoffice auf bis zu 180 Tage erweitert werden können.
  • Maximal kannst du also ohne Visum 180 Tage in Japan bleiben. Nach 180 Tagen brauchst du ein gültiges Visum für Japan.
  • Der Personalausweis ist nicht ausreichend.
  • Du darfst beliebig oft nach Japan einreisen.

Seit 2022 kannst du deine Einreise auch im Voraus online auf der Webseite Visit Japan Web registrieren und ermöglicht dir ein schnelleres Einreisen. Die Registrierung ist aber nicht verpflichtend.

Alternativ kannst du nach der Landung am Flughafen die zwei Karten ausfüllen: Die weiße Einreise– und die gelbe Zoll-Karte (mehr dazu unten).

Visit Japan Web ausfüllen

Das Ausfüllen des online Formulars auf Visit Japan Web kannst du schnell in wenigen Schritten erledigen:

  1. Einen Account erstellen
  2. Einen Namen, Passport Infos, eigene Adresse und ggf. erste Adresse in Japan registrieren.
  3. Einreise/Ausreise-Plan und ggf. Visa registrieren.
  4. Fülle das Einreise-Formular (wie gelbe Zoll-Karten unten) aus.

Bei der Einreise zeigst du dann nur den 2D Code vor. Alternativ füllst du die beiden Karten unten aus:

Einreise-Karten ausfüllen

Weiße Einreise-Karte

Schauen wir uns nun die weiße Einreise-Karten genauer an. Bei ihr ist nur die Vorderseite wichtig:

Vorderseite: 

Oben trägst du mit blauem Kugelschreiber in Druckbuchstaben Name, Geburtsdatum, Adresse, deine Flug-Nummer, den Grund deiner Reise (Tourism / touristisch) und Aufenthaltsdauer ein. Ferner trägst du deine erste Hotel- oder Privatadresse und deren Telefon- oder Handynummer ein.

Im unteren Teil wirst du nach Drogen, Vorstrafen etc. gefragt. Hier solltest du alles mit „No/Nein“ ankreuzen, sonst droht dir am Flughafen ein Gespräch. Und vergiss bitte deine Unterschrift nicht!

Gelbe Zoll-Karte

Die gelbe Zoll-Karte füllst du fast genauso aus:

Neben der Flug-Nummer, Start-Flughafen und dem Ankunftstag in Japan wollen die Beamten ebenfalls Name, Geburtsdatum, Adresse der ersten Unterkunft, Nationalität, Status und deine Pass-Nummer wissen. Ansonsten solltest du wieder alles mit „No/Nein“ ankreuzen. Unterschreibe bitte auch hier. Die Rückseite musst du nur beachten, wenn du Alkohol oder Zigaretten über einen Wert von 10.000 Yen (~85 €) einführst:

Temporary Visitor

Im Flughafen folgst du den Schildern bis du vor einem Grenzbeamten stehst. Ihm gibst du deinen Pass und die weiße Einreise-Karte. Der Beamte nimmt von dir Fingerabdrücke und schießt ein Foto. Schließlich erhältst du einen „Temporary Visitor“-Stempel (aka Touristen-Stempel) und deinen Pass zurück. Jetzt bist du offiziell in Japan eingereist.

Im nächsten Schritt holst du dein Gepäck ab und gehst zu den Schaltern des Zolls. Hier hast du die Wahl zwischen dem roten Schalter (Zoll-Anmeldung) oder dem grünen Schalter (zollfrei). Als normaler Tourist wirst du wahrscheinlich den grünen Schalter wählen. Dem Beamten übergibst du die ausgefüllte gelbe Zoll-Karte. Dieser wird ihn kurz überfliegen und ggf. diese Fragen auf Englisch stellen:

  • Why are you coming to Japan? – Warum kommst du nach Japan?
  • How long are you staying? – Wie lange bleibst du?
  • Why do you like Japan? – Warum magst du Japan?

Wenn der Beamte zufrieden ist, darfst du passieren. Wenn nicht, wird dein gesamtes Gepäck gefilzt. Falls du nichts Verbotenes mit dir herumschleppst, brauchst du dir auch keine Gedanken zu machen.

Zoll-Abfertigung in Japan

Zollfreie Produkte


Hier gilt eine einfache Regel: Du darfst Waren einführen, die für deinen persönlichen Gebrauch in Japan bestimmt sind. Darunter fallen Kleidung, Pflegeprodukte, persönliche Gegenstände und transportfähiges professionelles Equipment, wie zum Beispiel Kameras oder Laptops. Diese Gegenstände sind alle zollfrei, wenn du die Waren in einer angemessenen Anzahl einführst und sie nicht zum Verkauf stehen.

Powerbanks, Akkus oder Lithium-Batterien

Vorsicht ist bei obigen Gegenständen geboten. Hier verfahren die Fluggesellschaften unterschiedlich. Bitte informiere dich vorher, wo (entweder im Hand- oder im Aufgabegepäck) und in welcher Stärke (z. B. bis 100 Wattstunden) sie mitgeführt werden dürfen oder ob du eine Genehmigung beantragen kannst bzw. musst. Am besten informierst du dich online auf der Webseite deiner Airline.

Zigaretten und Alkohol


Alkoholische Getränke sind auf 3 Flaschen je 750 ml beschränkt. Auch Zigaretten sind auf 400 Stück beschränkt.

Wenn du über 20 Jahre alt bist, darfst du konkret folgende Mengen zollfrei nach Japan einführen:

Item Menge Anmerkung
Alkohol 3 Flaschen je 760 ml
Zigarren 100 Stück Wenn du mehr als eine Sorte mitbringst -> 500 Gramm max.!
Zigaretten 400 Stück Siehe oben
Andere Arten Tabak-Produkte 500 Gramm Siehe oben
Parfüm  2 Unzen
 Diverses 200.000 Yen Alle Artikel müssen unter 200.000 Yen wert sein. Generell gilt, dass alle Produkte unter 10.000 Yen zollfrei sind.

Wenn du die Freimenge überschreitest, werden folgende Gebühren erhoben:

Item Sorte Gebühren
Alkohol Whisky, Brandy 975 Yen / 750 ml
Gin, Vodka, Rum oder andere Alkohole 300 Yen / 750 ml
Brandy 910 Yen / 700 ml
Wein, Bier und andere Liquor. 150 Yen / 750 ml
 Andere  15 %
 Zigaretten  Alle Sorten  2300 Yen / 200 Stück

Zum Glück sind die Preise noch relativ human. Mehr dazu im Artikel: Rauchen in Japan

Geld einführen

Zollfrei darfst du Geld und Checks im Wert von 1.000.000 Yen (10.000 Euro) einführen. Wenn du diese Freimenge überschreitest, musst du das Geld beim japanischen Zoll versteuern lassen. Solltest du die 1.000.000 Yen überschreiten, musst du das auf einem extra Formular angeben. Dieses Formular bekommst du am Flughafen.

Verbotene Waren


Diese Waren solltest du lieber nicht im Gepäck haben, sonst gibts Probleme:

  • Powerbanks, Akkus, etc. mit mehr 160 Wh (Wattstunden)
  • Fleisch oder Käse
  • Messer mit einer Klinge über 7 cm
  • Drogen, Stimulantien, Marihuana, etc.
  • Waffen, Revolver, Gewehre, Patronen, etc.
  • Explodierende Produkte, Schwarzpulver, Material für chemische Waffen, etc.
  • Plagiate, Falschgeld, kopierte Kreditkarten, etc.
  • Produkte, die ein Patent oder geistiges Eigentum verletzten
  • Kinderpornografie

Falls du damit erwischt wirst, wird dir die Einreise verweigert und du musst auf eigene Kosten zurückreisen.

Gesonderte Waren

Einige Produkte darfst du nur gesondert nach Japan einführen:

  • Jagdwaffen, Luftgewehre, Schwerter, etc.
  • International geschützte Arten von Tieren, Pflanzen oder anderen Produkten (Krokodile, Cobras, Schildkröten und Fleischprodukte (wie Wurst)!)
  • Medikamente: für verschreibungspflichtige Medizin – Vorrat für ein Monat. Alles andere – 24 Stück pro Produkt. Kosmetik-Artikel 24 Stück pro Produkt. Mehr im nächsten Abschnitt:

Medikamente

Rezeptfreie Medikamente

  • Beispiele: Ibuprofen, Paracetamol, Vitamin-Tabletten oder herausnehmbare Kontaktlinsen
  • Für Mengen bis zu einem Zeitraum von 2 Monaten ist kein ‚Yunyu Kakunin-sho‘  (Importbescheinigung für Medikamente) notwendig.
  • Für Mengen über diesen Zeitraum brauchst du das Yunyu Kakunin-sho.

Rezeptpflichtige Medikamente

  • Beispiel: Tramadol, Antibabypille, Fertigspritzen oder Inhaliergeräte.
  • Für Mengen bis zu einem Zeitraum von 1 Monat ist kein Yunyu Kakunin-sho (Importbescheinigung für Medikamente) notwendig.
  • Für Mengen über 1 Monat ist ein Yunyu Kakunin-sho notwendig.

Psychopharmaka

  • Die erlaubte Freimenge hängt vom Medikament ab!
  • Die erlaubten Freimengen findest du hier.

Einfuhrgenehmiung (Yunyu Kakunin-sho) beantragen

Das Yunyu Kakunin-sho ist der Nachfolger des Yakkan Shoumei. Bitte mindestens 14 Tage vor Reiseantritt beantragen:

  • Für Opiate, Psychopharmaka und deren Derivate hier anmelden und dann auf
    ‚import/ export controlled drugs by carrying‘
  • Für andere rezeptpflichte Medikamte braucht man das Yunyu Kakunin-sho auf dieser Seite des Ministry of Health, Labour and Welfare. Hier werden alle Daten abgefragt, aber per Web-Oberfläche. Wichtig: Die Fragezeichenbuttons an jedem Feld benutzen!
  • Für alle aufgeführten Medikamente brauchst du ein Rezept.
  • Hilfreich ist, wenn man von jedem Medikament ein Foto der Packung hoch lädt.
  • Es braucht häufig mehrere Überarbeitungen.
  • Nur soviel Tabletten wie benötigt mitnehmen, sonst braucht man eine Ausfuhrgenehmigung!
  • Bei der Einreise auf dem Formular ankreuzen, das man „Narcotica“ dabei hat. Bei der Passkontrolle wird der Papierkram kontrolliert.
  • ggf. musst du die Unterlagen dem Zollbeamten in Japan vorzeigen.

Medizinische Geräte

  • Generell kannst du immer einen Satz medizinischer Geräte mitnehmen.
  • Bei mehr als einem Satz brauchst du ein Yunyu Kakunin-sho.
  • Bei Geräten, die eine ärztliche Anleitung benötigen, brauchst du ebenfalls ein Yunyu Kakunin-sho.
  • Beispiel: EpiPen oder Insulinpen -> Diabetesratgeber: siehe hier.

Japan-Touristen-Visum auf 180 Tage verlängern

Wenn du dein „Touristen-Visum“ von 90 Tagen auf 180 Tage verlängern möchtest, musst du folgendes beachten:

  • Du besitzt einen Deutschen, Österreichern, Liechtensteinern oder Schweizer Reisepass.
  • Nach deiner Ankunft in Japan (ab 45 Tage bis 90 Tage) kannst du eine Verlängerung beim Regional Immigration Bureau in deiner Nähe beantragen. In Tokio befinden die sich in Shinagawa oder Tachikawa.
  • Fülle das Dokument für die Verlängerung des Visums für Touristen (Application for Extension of Period of Stay) aus, das gibt es auf deren Homepage.
  • Bring deinen Pass, das Dokument, einen Reiseplan (muss nur grob sein). Ggf. ein Kontoauszug, der zeigt, dass du genügend Mittel hast für deinen Aufenthalt. Ein Foto brauchst du nicht.
  • Fülle im Ausländeramt am Extra-Schalter für „Temporary visitor visa extension“ einen Fragebogen (Questinnaire) aus, wo du übernachtest, warum du in Japan bist, …, warum du dein Visum verlängern möchtest…
  • Nach der Abgabe des Fragebogens, solltest du in Hörweite warten und nach der Kontrolle bekommst du in der Regel ein Dokument für die Verlängerung und musst im nächsten Konbini  eine 4000 Yen Steuer-Briefmarke (revenue stamp) kaufen.
  • Gib die Briefmarke und das Dokument ab und du erhältst am selben Tag die Verlängerung auf 180 Tage. Beachte, diese bekommst du nur einmal im Jahr.

Mit Visum einreisen

Wenn du vor deiner Reise ein Visum (Arbeit, Ehegatten oder Sonstiges) von der Japanischen Botschaft erhalten hast, bekommst du nach den Fingerabdrücken und dem Foto an der Passkontrolle direkt deine Ausländerkarte (Residence Card) ausgestellt (siehe Foto oben).

Danach musst du dich innerhalb von 14 Tagen beim Rathaus deines Wohnsitzes anmelden. Für Personen mit Visum muss allerdings bei der Ausreise ein spezielles Formular ausgefüllt werden:

Re-Entry-Formular

Solltest du eine Ausländerkarte (Residence Card) besitzen, brauchst du übrigens bei der Ausreise und Einreise nach Japan das Re-Entry-Formular, das du der Passkontrolle übergeben musst. Wenn du das Formular nicht ausfüllst, kann es sein, dass du dein Visumstatus verlierst.

Bei der Abreise (Departure) trägst du in die Departure-Karte (rechts) Namen, Geburtstag, Ziel, Flugzeug-Nummer, 1 Jahr und markierst die Nummer 1, dass du wieder einreisen möchtest. Bitte die Unterschrift nicht vergessen! Die Arrival-Karte wird vom Beamten in deinen Pass geklebt.

Vor der Einreise nach Japan (Arrival) füllst du dann diese Karte dann wieder mit Namen, Geburtsdatum, Flugnummer aus. Markiere zwei mal ‚Nein‘ und unterschreibe.

Umzug nach Japan

Wenn du länger als ein Jahr nach Japan ziehst, darfst du größere Mengen an Gepäck einführen. Solange sie einer angepassten Menge entsprechen. Darunter fallen sogar Autos, Boote und andere Fahrzeuge. Für sie musst du allerdings ein Zertifikat der Registrierung oder einen Kaufbeleg vorweisen. Außerdem musst du nachweisen, dass du das Boot oder Fahrzeug länger als ein Jahr davor „benutzt“ hast. Andere Fahrzeuge können aber auch importiert werden, solange sie wieder exportiert werden.

– Japan Ausreise –

Bei der Ausreise musst du dem Grenzbeamten nur deinen Pass vorzeigen, dann bekommst du einen Ausreise-Stempel und kannst zum Flugzeug gehen.

Einreise nach Deutschland

Bei der Einreise nach Deutschland kann diese ggf. verzollt werden, soweit der Gesamtbetrag über der Freimenge von 430 Euro liegt. Das heißt, du musst Kassenbeleg, Ware, Erstattungsbeleg und Pass griffbereit transportieren!

„Tax-Free“ bedeutet übrigens, dass du steuerfrei als Tourist oder Geschäftsmann einkaufen kannst, da du gekaufte Ware nach Deutschland mitnimmst.  Mehr zum Thema findest du hier.

Waffen, Schwerter oder sehr teure Elektronik


Ja, obiges darfst du ausführen. Aber dafür brauchst du vor deiner Abreise eine Lizenz vom Ministry of Economy. Das Exportieren von scharfen Schwertern erklärt diese nützliche Seite ganz anschaulich. Die günstigen Schwerter für unter 500 Euro sind in der Regel ungeschliffen und Kopien, die du aus Japan exportieren darfst.


Nützliche Links

Deutsch:

Englisch:


Fragen? Tipps? Lass uns einen Kommentar da!


653 Kommentare

  • Sandra

    Hallo Tessa,

    ich habe bei meinem letzten Aufenthalt in Japan (2 Wochen im April) keinen „departed“-Stempel bei der Ausreise bekommen. Nun möchte ich im Herbst aber wieder hin. Kann mir das zum Problem werden? Da es quasi keinen Beweis im Pass gibt, dass ich wirklich ausgereist bin?
    Außerdem, addieren sich die zwei Wochen zu den 90 Tagen Aufenthaltszeit?

    Danke dir im Voraus,
    Sandra

    • Friederike

      Liebe Tessa,
      ich stehe gerade vor dem Adressen Rätsel in welcher Form ich die Adresse in die weiße bzw. gelbe Karte einschreiben soll, bzw. wie die Adresse richtig geschrieben wird?

      4-5-12, Taito, Tokyo 110-0016
      oder
      4 Chome-5 -12 Taito, Taito City, Tokyo 110-0016

      liebe Grüße
      Friederike

      • Ikra

        Guten Tag,

        weißt du ob man Flug und Hotel zusammen buchen muss für die Einreise nach Japan? bzw ob man zb über Opodo buchen kann?
        Ich habe irgendwo gelesen das alles zusammen gebucht werden muss, stimmt dies?

        Vielen Dank im Vorfeld für die Antwort :)

        • Joerg

          Hallo Friederike,

          Nein, das muss man nicht zusmamen buchen. Außerdem bietet ja nicht jede Flugseite auch gleich Hotels an. Man kann ja auch direkt beid er Airline auf deren Homwpage buchen, zum Beispiel. Also keine Angst, buche erst die Flüge udn dann die Hotels in Ruhe, oder umgekehrt.

          Was allerdings stimmt, wenn Du nach Japan einreist, wirst Du nach der ersten Adresse gefragt, bei der Du unterkommst. Insofern ist es nicht schlecht die Adresse seines Hotels dann parat zu haben. Je nach Airline kann man diese Einreisekarten auch schon im Flugzeug ausfüllen. Vielleicht kommt daher das Missverständnis, man müsste Flug und Hotel zusammen buchen. Und denk dran, unsere Seite kanst Du gerne mit Deinen Buchungen ohne Aufpreis für Dich unterstützen, z.B. bei Booking*.

          Viele Grüße
          Joerg

  • Suu

    Hi :)

    Ich hatte etwas Panik bekommen, als ich gelesen hatte, dass man keine Powerbank mit mehr als 100 Wh (Wattstunden) im Gepäck mitnehmen darf, da ich mir kürlich noch eine Powerbank mit 30000mAh / 20 Watt bestellt habe, da ich am Sonntag fliege.

    Ist damit nur das Handgepäck gemeint oder generell auch im Aufgabegepäck?

    Danke im Voraus :)

    MfG,

    Suu

    • Tessa

      Hallo Suu,

      alles bis 26000 mAh darf mit ins Hand- bzw. Koffergepäck.

      Hab ich dir geholfen? Dann würde ich mich sehr darüber freuen, wenn du mir einen Amazon-Gutschein* via E-Mail schickst. Vielen Dank!!

      Viele Grüße aus Tokio
      Tessa

  • Christoph

    Hallo Tessa,

    danke für Deine für meine Reisevorbereitungen extrem hilfreiche und ausführliche Seite!
    Kurzer Kommentar zu Powerbanks/Lithium-Akkus weil Du oben schreibst „ins Handgepäck bzw. Koffergepäck“.
    Bitte niemals Akkus/Powerbanks in das Aufgabegepäck/ eingecheckte Gepäck geben, sondern ausschließlich im persönlichen Handgepäck mitführen. Dort kann man sie im Notfall löschen, wenn es zu einem Akkubrand kommt- unten im Frachtraum des Flugzeugs leider nicht… :(
    Viele Grüße! Christoph

    • Corinna

      Hallo Christoph,

      ich hab mir jetzt den Artikel 3x durchgelesen und nicht gecheckt was du meinst, weil wir Powerbanks ab soundsoviel Wattstunden nur bei „verbotene Waren“ aufgelistet haben. Dann habe ich aber gesehen, dass du wohl die Beantwortung des Kommentars vom 01.08.2023 meinst. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich jeder bei der jeweiligen Airline informieren. Ich werde das im Artikel hinzufügen; Danke für den Hinweis.

      Viele Grüße
      Corinna

      • Daniel Zwolinski

        Hallo.

        Ich bin gerade in Vietnam und fliege von hier weiter nach Japan, wo ich 4 Wochen bleibe und dann von dort nach Deutschland zurückfliege.

        Nun hat meine Frau hier ein Kilo getrocknete Lotussamen gekauft. Die kann man nicht einpflanzen, sondern sind zum essen gedacht.

        Weiss jemand, ob die bei der Einreise nach Japan Probleme machen können?

        LG Daniel

  • Isabel

    Danke für den hilfreichen Beitrag. Eine Frage stellt sich mir allerdings. Ich habe woanders gelesen, dass auch die Ausreise mit Medikamenten streng kontrolliert ist. Ich würde 21 Tagesdosen (verschreibungspflichtig) mitnehmen, was unterhalb der Grenze liegt. Also muss ich auch keinen Antrag stellen. Bei meiner Ausreise bleiben ein paar Tabletten übrig. Darf ich diese dann auch einfach wieder mitnehmen oder sollte ich die irgendwo „anmelden“?

    Rezept + Arztschreiben habe ich selbstverständlich dabei.

  • Jane

    Hey tessa,
    Kennst du die Regeln für die Rückreise nach Deutschland bzgl. Messer? Wir planen da 1-2 weihnachtsgeschenke in Form von Küchenmessern.

    Lg
    Jane

    • Hannah

      Hallo Tessa,
      weißt du wie es mit der Einreise von Südkorea nach Japan (Fukuoka) mittels Fähre aussieht? Das ist momentan unser Plan, wir finden aber nichts im Auswärtigen Amt darüber.
      Wir benötigen schließlich auch einen Vermerk unserer Einreise im Reisepass..?

      LG
      Hannah ^^

  • Isi

    Hallo! Gelten die Einreiseregeln denn nach wie vor?
    Ich habe mal gelesen (unter anderem beim Auswärtigen Amt) man muss sich vorab online bei „Visit Japan Web“ registrieren für die Einreise – gilt das noch? Oder reicht es einfach die weißen und gelben Zettel, wie in deinem Artikel beschrieben, ausfüllen und gut ist?
    Möchte ungern im Flughafen Haneda stehen und dann heißt es „Ja wie, sie haben sich nicht bei Visit Japan Web registriert?“ und dann bekomme ich Probleme.

    Danke!

  • Jenn

    Hi,
    der Bericht ist super erklärt und sehr ausführlich, ich schaue hier immer gern vor jeder Japan Reise rein. ;)
    Aber was ich gerade vermisse, oder nicht finde, ist ein Bericht dazu, wie man genau das Visum von 90 auf 180 Tage im immigration office aufstocken kann. Ich habe vor das zu machen und fände es super mich auf deutsch da reinlesen zu können. 🙏
    LG, Jenn

    • Tessa

      Hallo Jenn,

      wir haben den Teil jetzt hinzugefügt. Kannst du berichten, wie es bei dir war? Damit andere sich auch trauen. Danke!

      Viele Grüße aus Tokio
      Tessa

  • Sven

    Moin, Stichwort Medikamente: muss man wirklich Arztschreiben etc. für selbst mitgebrachte Medikamente (verschreibungspflichtig in Deutschland, für 18 Tage) mitbringen? Und Rezept? Hier in D ist jetzt alles elektrisch… Muss man diese Medikamente für den Eigenbedarf überhaupt deklarieren wenn man unter diesen 30 Tagen bleibt? LG Sven

    • Tessa

      Hallo Sven,

      alles was wir wissen, steht hier im Artikel. Für weitere Fragen, wende dich an die passende Stelle oder an die jap. Botschaft.

      Viele Grüße aus Tokio
      Tessa

  • Rieke

    Hallöchen,
    vielen Dank für den hilfreichen Beitrag! Ich würde für meine einmonatige Japanreise gerne meine Antibabypille mitnehmen (1 Blister, was also für einen Monat ausreicht). Brauche ich noch zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung oder Ähnliches hinsichtlich der Einreise?
    Liebe Grüße

  • Lisa Lindhuber

    Liebe Tessa,

    ich war im Oktober 2023 mit der Lufthansa in Japan und da hieß es, dass die Karten zum Ausfüllen nicht mehr im Flugzeug ausgegeben werden. Nur noch online oder dann vor Ort am Flughafen ausfüllen.

    Das nächste Mal machen wir das vorab Online :) Am Flughafen war das Ausfüllen nach dem langen Flug dann doch etwas nervig.

    Liebe Grüße,
    Lisa

  • Manuel

    Hallo Tessa,
    wir wollen Visit Japan web nutzen. Du schreibst sehr ausführlich, was bei der Einreise zu beachten ist.
    Aber wie ist der Prozess bei der Ausreise, wenn
    nan Visit Japan nutzt. Es gibt ja keine disembar-
    cation card. Ausreiseinfos sollten aber schon bei der Einreise gespeichert sein.
    Ich gehe davon aus, dass es auch bei
    der Ausreise ein E Terminal ( Haneda) gibt.

    Aber wie und wann muss man bei fer Ausreise
    eine customer deckaration ausfüllen?
    Die ist doch für die Ausreise nich nicht in Visit Japan gespeichert.

  • Bastian

    Hallo,
    gibt es eine Übersicht, welche Medikamente nicht mit nach Japan eingeführt werden dürfen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    Viele Grüße

    Bastian

    • Joerg

      Hallo Bastian,

      es gibt eine kurze allgemeine Übersciht auf der Seite des japansichen gesundheitsministeriums:
      https://www.mhlw.go.jp/english/policy/health-medical/pharmaceuticals/01.html

      Wir können nur dringend empfehlen immer die Einfuhrgenehmgung zu beantragen und einzuholen. Japan ist deutlich strikter was Medikamente angeht als die Europäischen Länder. Und ausdrücklich schreibt das Ministerium, selbst wenn der Konsum bestimmter Medikamente in anderen Ländern erlaubt ist und Dir verschrieben wurde, bedeutet das keinesfalls, dass man diese Medikamente auch nach Japan einführen darf. Einfach Antrag ausfüllen und man weiß, woran man ist.

      Viele Grüße aus der Wanderweib Redaktion
      Joerg

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