Du möchtest wissen, wie du in Japan steuerfrei einkaufen kannst? Oder wie Tax-Free in Japan funktioniert? Dann suche nicht weiter, sondern informiere dich in diesem Artikel, was es mit Tax Free Japan auf sich hat und welche Regeln du beachten solltest.


Tax-Free in Japan

Jeder Tourist oder Geschäftsmann, der bei Einreise nach Japan den ‚Temporary Visitor‘-Stempel erhalten hat, darf Waren mehrwertsteuerfrei aus Japan ausführen.

Der Mehrwersteuersatz erhöhte sich in Japan am 1. Oktober 2019 auf 10 Prozent (bis 30. September waren es 8 %) und wird somit noch attraktiver. Die meisten Geschäfte bieten Tax-Free jedoch erst bei einem Mindestbetrag von 5.000 Yen (ca. 42 €) an; in Ausnahmefällen sogar 10.000 Yen (ca. 85 €). Geschäfte, die an diesem Programm teilnehmen, sind entweder am Eingang oder an der Kasse mit diesem Tax-Free-Logo ausgestattet.

Tax-Free Produkte

Man unterscheidet zwei Kategorien:

  1. Verbrauchsartikel wie Essen, Snacks, Getränke, Medizin, Kosmetik, etc.
  2. Allgemeinartikel wie Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Accessoires, Anime- & Manga-Handelswaren, etc.

Vorsicht beim Kauf von Elektrogeräten: Hier benötigst du zumeist einen Stromwandler!

Erstattung

In Japan gibt es zwei Erstattungsmethoden. Welche gewählt wird, hängt vom jeweiligen Geschäft ab:

  • 1. Methode – Zeige den Pass an der Kasse vor und bezahle nur den Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer. Wird meist in kleineren Geschäften gemacht.
  • 2. Methode – Bezahle den vollen Betrag (inklusive Mehrwertsteuer) an der Kasse. Gehe mit deinem Pass, der Ware und dem Kassenbon zum “Tax Refund Counter” im gleichen Geschäft. Dort wird dir die Mehrwertsteuer zurückgezahlt.

Für die Erstattung der Mehrwertsteuer fallen in Japan übrigens keine Gebühren an! Beachte jedoch, dass folgende Voraussetzungen für Tax-Free erfüllt sein müssen:

Voraussetzungen

  • Die Mehrwertsteuer muss am gleichen Tag und im gleichen Geschäft erstattet werden.
  • Reisepass vorzeigen (Nachweis für Temporary-Visitor-Stempel).
  • Bei Kreditkarten-Zahlung muss der Name auf der Karte und im Reisepass identisch sein.
  • Versiegelte Waren werden extra verpackt und dürfen erst wieder zu Hause geöffnet werden.
  • Lebensmittel & Getränke müssen innerhalb von 30 Tagen aus Japan ausgeführt werden. Allgemeine Waren nach 6 Monaten.
  • Lege bei der Ausreise den Tax-Free-Beleg aus deinem Pass in die Box vor der Sicherheitskontrolle.

Tax-Free Geschäfte


Tax-Free Geschäfte befinden sich in ganz Japan. Meistens hängen die Tax-Free-Logos gut sichtbar an den Türen, im Schaufenster oder an der Kasse. Ebenso gibt es die Webseite JapanShopping. Hier sind alle Geschäfte, die Tax-Free anbieten, registriert. Wähle einfach die Region oder die Stadt aus, in der du dich gerade aufhältst.

Ansonsten gibt es diese Webseiten:

Alternativ gibt es natürlich auch Apps:

  • Tokio für iOS und Android
  • Kansai Region (Kyoto, Osaka, Nara, etc.) für iOS und Android
  • Hokkaido (Sapporo) für iOS und Android
  • Tohoku Region (Sendai, Aomori, etc.) für iOS und Android
  • Chubu/Hokuriku Region (Shizuoka, Nagoya, etc.) für iOS und Android
  • Chugoku/Shikoku Region (Hiroshima, Okayama, etc.) für iOS und Android
  • Kyushu (Fukuoka, Nagasaki, Kumamoto, Kagoshima, etc.) für iOS und Android

Praktisch: Diese Apps besitzen eine Navigation und führen dich von deinem Standort direkt hin.

Ausreise

Hier solltest du beachten, dass man bei geringen Wert (unter der Freigrenze) die Tax-Free-Belege in eine Box vor der Sicherheitskontrolle legen kann. Manchen Geschäften heften dir den Beleg direkt in den Pass. Wir empfehlen aber, die Belege mitzunehmen und ggf. dem Zoll vorzuzeigen. Das bedeutet, das du sie besser griffbereit transportieren solltest.

Generell sollte die Tax-Free-Produkte ins Handgepäck packen. Du kannst sie auch ins Aufgabegepäck geben, dann musst Du am Flughafen vor der Security bei Einchecken des Gepäcks Bescheid geben, so dass die Airline vermerken kann, dass die in Deinem Pass als Tax Free gekauften Produkte auch wirklich noch versiegelt das Land verlassen.

Einreise nach DE/AUT/CH

Wenn du in Japan sehr viel eingekauft hast, müssen die Waren bei deiner Ankunft zu Hause verzollt werden, wenn…

  • der Gesamtbetrag deiner Einkäufe den Wert von 430 Euro übersteigt (Deutschland & Österreich)
  • der Gesamtbetrag deiner Einkäufe den Wert von 300 CHF übersteigt (Schweiz)

Lege dazu die Einkäufe, die Kassenbelege, die Erstattungsbelege und deinen Pass den Zollbeamten vor. Dabei sollte man sich schlicht die „betonierte“ EUR 430,00 Wertgrenze pro Person fest merken (ab vollendeten 15. Lebensjahr, wie beim Zoll-Link von Corinna), egal ob Tax Free oder nicht. Gilt für alle nicht-EU-Länder.


Fragen? Tipps? Lass uns einen Kommentar da!