
[Tipps] Tax-Free in Japan: Günstig einkaufen!
Du möchtest wissen, wie du in Japan steuerfrei einkaufen kannst? Oder wie Tax-Free in Japan funktioniert? Dann suche nicht weiter, sondern informiere dich in diesem Artikel, was es mit Tax Free Japan auf sich hat und welche Regeln du beachten solltest.
Tax-Free in Japan
Jeder Tourist oder Geschäftsmann, der bei Einreise nach Japan den ‚Temporary Visitor‘-Stempel erhalten hat, darf Waren mehrwertsteuerfrei aus Japan ausführen.
Der Mehrwersteuersatz erhöhte sich in Japan am 1. Oktober 2019 auf 10 Prozent (bis 30. September waren es 8 %) und wird somit noch attraktiver. Die meisten Geschäfte bieten Tax-Free jedoch erst bei einem Mindestbetrag von 5.000 Yen (ca. 42 €) an; in Ausnahmefällen sogar 10.000 Yen (ca. 85 €). Geschäfte, die an diesem Programm teilnehmen, sind entweder am Eingang oder an der Kasse mit diesem Tax-Free-Logo ausgestattet.
Tax-Free Produkte
Man unterscheidet zwei Kategorien:
- Verbrauchsartikel wie Essen, Snacks, Getränke, Medizin, Kosmetik, etc.
- Allgemeinartikel wie Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Accessoires, Anime- & Manga-Handelswaren, etc.
Vorsicht beim Kauf von Elektrogeräten: Hier benötigst du zumeist einen Stromwandler!
Erstattung
In Japan gibt es zwei Erstattungsmethoden. Welche gewählt wird, hängt vom jeweiligen Geschäft ab:
- 1. Methode – Zeige den Pass an der Kasse vor und bezahle nur den Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer. Wird meist in kleineren Geschäften gemacht.
- 2. Methode – Bezahle den vollen Betrag (inklusive Mehrwertsteuer) an der Kasse. Gehe mit deinem Pass, der Ware und dem Kassenbon zum “Tax Refund Counter” im gleichen Geschäft. Dort wird dir die Mehrwertsteuer zurückgezahlt.
Für die Erstattung der Mehrwertsteuer fallen in Japan übrigens keine Gebühren an! Beachte jedoch, dass folgende Voraussetzungen für Tax-Free erfüllt sein müssen:
Voraussetzungen
- Die Mehrwertsteuer muss am gleichen Tag und im gleichen Geschäft erstattet werden.
- Reisepass vorzeigen (Nachweis für Temporary-Visitor-Stempel).
- Bei Kreditkarten-Zahlung muss der Name auf der Karte und im Reisepass identisch sein.
- Versiegelte Waren werden extra verpackt und dürfen erst wieder zu Hause geöffnet werden.
- Lebensmittel & Getränke müssen innerhalb von 30 Tagen aus Japan ausgeführt werden. Allgemeine Waren nach 6 Monaten.
- Lege bei der Ausreise den Tax-Free-Beleg aus deinem Pass in die Box vor der Sicherheitskontrolle.
Tax-Free Geschäfte
Tax-Free Geschäfte befinden sich in ganz Japan. Meistens hängen die Tax-Free-Logos gut sichtbar an den Türen, im Schaufenster oder an der Kasse. Ebenso gibt es die Webseite JapanShopping. Hier sind alle Geschäfte, die Tax-Free anbieten, registriert. Wähle einfach die Region oder die Stadt aus, in der du dich gerade aufhältst.
Ansonsten gibt es diese Webseiten:
- Tokyo: https://tax-freeshop.jnto.go.jp/eng/
- Kyoto: https://kyoto.travel/
- Hokkaido: https://tax-freeshop.jnto.go.jp/
Alternativ gibt es natürlich auch Apps:
- Tokio für iOS und Android
- Kansai Region (Kyoto, Osaka, Nara, etc.) für iOS und Android
- Hokkaido (Sapporo) für iOS und Android
- Tohoku Region (Sendai, Aomori, etc.) für iOS und Android
- Chubu/Hokuriku Region (Shizuoka, Nagoya, etc.) für iOS und Android
- Chugoku/Shikoku Region (Hiroshima, Okayama, etc.) für iOS und Android
- Kyushu (Fukuoka, Nagasaki, Kumamoto, Kagoshima, etc.) für iOS und Android
Praktisch: Diese Apps besitzen eine Navigation und führen dich von deinem Standort direkt hin.
Ausreise
Hier solltest du beachten, dass du den Tax-Free-Beleg in eine Box vor der Sicherheitskontrolle legst. Manchen Geschäften heften dir den Beleg direkt in den Pass. Reiße ihn einfach heraus (und lege ihn in die Box). Beachte: Du solltest die Ware bei Bedarf vorzeigen können. Das bedeutet, dass du sie auf deiner Rückreise besser im Handgepäck transportieren solltest.
Einreise nach DE/AUT/CH
Wenn du in Japan sehr viel eingekauft hast, müssen die Waren bei deiner Ankunft zu Hause verzollt werden, wenn…
- der Gesamtbetrag deiner Einkäufe den Wert von 430 Euro übersteigt (Deutschland & Österreich)
- der Gesamtbetrag deiner Einkäufe den Wert von 300 CHF übersteigt (Schweiz)
Lege dazu die Einkäufe, die Kassenbelege, die Erstattungsbelege und deinen Pass den Zollbeamten vor. Dabei sollte man sich schlicht die „betonierte“ EUR 430,00 Wertgrenze pro Person fest merken (ab vollendeten 15. Lebensjahr, wie beim Zoll-Link von Corinna), egal ob Tax Free oder nicht. Gilt für alle nicht-EU-Länder.
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259 Kommentare
Thomas
Was die Einreise von Japan nach Deutschland betrifft (Flug/See), sollte man sich schlicht die „betonierte“ EUR 430,00 Wertgrenze pro Person fest merken (ab vollendeten 15. Lebensjahr, wie beim Zoll-Link von Corinna), egal ob Tax Free oder nicht. Gilt für alle nicht-EU-Länder.
Es wäre immer gut, die Kaufbelege und Quittungen aufzubewahren, um im Falle einer Stichprobe vom Zoll im Flughafen die Werte der eingeführten Waren nachweisen zu können.
Dazu ist man nach deutschen Zollrecht sogar als Mitwirkender verpflichtet. Man spart sich schlicht Zeit und Aufwand, wenn es gilt, einen unabhängig gebuchten Inlandsflug und Bahnfahrt erreichen zu müssen. Wenn der Zoll erst anfängt zu googeln, kann es dauern.
Liegt man wissentlich über den EUR 430,00 an „Mitbringseln“ pro Person, muss man mündlich anmelden, also den berühmten roten Ausgang wählen. Japan gehört zur Zeit noch zu den Zoll-Präferenz-Ländern. In einem bestimmten Rahmen werden dann 15% Pauschalabgaben auf den übersteigenden Wert fällig. Das beinhaltet den möglichen Zollwert, mögliche Verbrauchssteuern und die Einfuhrumsatzsteuer. Man fährt damit in den allermeisten Fällen günstiger, als bei einer konservativen Verzollung. Es kostet auch erheblich weniger Zeit, da sonst für jedes Objekt erst die Zollnummer ermittelt werden muss.
Ausnahmen gibt es auch hier: hat man außer etwas Krimskrams das lange zusammengesparte, bei Mondschein geklöppelte jap. Kochmesser für umgerechnet EUR 600,00 dabei, greift die 430 Euro-Wertgrenze nicht, da das gute Stück zollrechtlich als Ware „unteilbar“ ist. Es werden dann Einfuhrabgaben auf den kompletten Messerwert fällig, auch wenn man sonst nichts weiter einführt.
Fall 2: das 600 Euro Messerchen gehörte dem Leibkoch des 5. Tokugawa-Shogun. Da es damit deutlich älter als 100 Jahre ist (Antiquität) und auf Grund der Herkunft von kulturhistorischen Wert, würden „nur“ 7% Einfuhrumsatzsteuer fällig werden – also günstiger als die 15% Pauschale. Nur hat man hier die Schwierigkeit, das Alter und die kulturhistorische Wertigkeit mit Gutachten dem Zoll schlüssig nachzuweisen.
Genug gesponnen. Ich kann nur empfehlen, dass jeder, der neben dem „normalen“ Urlaub nebst üblichen Shopping in Japan sich mit dem Gedanken trägt, was Besonderes und Kostspieliges zu leisten und vor Ort persönlich auszusuchen, im Vorfeld immer direkt beim deutschen Zoll (und bei besonderen Fällen auch beim jap. Zoll und der Fluggesellschaft) zu informieren.
Nein, ich arbeite nicht beim Zoll, habe aber in Zusammenhang mit meinem Hobby und Japan seit über 25 Jahren genug Erfahrungen mit dem Zoll.
Corinna
Hallo Thomas,
schöner hätte man es nicht ausdrücken können. Vielen Dank :)
Viele Grüße aus der Wanderweib-Redaktion
Corinna
Danny
Hallo,
Schließe mich meinen zahlreichen Vorrednern an und lobe euch für die wirklich tolle Arbeit die ihr beiden hier leistet :)
Zum Tax Free Thema:
Bin aktuell in Japan und bisher habe ich erst einen Einkauf mit Tax Free getätigt. Dank euch weiß nich nun wo ich diesen bei der Aureise vorzuzeigen habe :)
Aber wie sieht es mit den Sachen aus die ich ganz normal gekauft habe? Diese kann ich dann ganz normal mit den Kaufbelegen im Aufgabegepäck transportieren? Und was ist mit Sachen für die ich keinen Bon habe wie Gashapon Kapseln oder Souvenirs wie Ema?
Und liege ich richtig in der Annahme dass es für die 430€ Obergrenze keine Rolle spielt ob das Tax Free ist oder nicht?
Ich weiß, sind ganz schön viele Fragen auf einmal und hoffe ihr könnt mir (und vielleicht noch anderen) helfen da ein wenig mehr Durchblick zu bekommen 😅
Viele liebe Grüße aus… dem Shinkansen, irgendwo zwischen Kyoto und Tokyo 😄
Tessa
Hallo Danny,
was die Einreise von Japan nach Deutschland betrifft (Flug/See), sollte man sich schlicht die „betonierte“ EUR 430,00 Wertgrenze pro Person fest merken (ab vollendeten 15. Lebensjahr, wie beim Zoll-Link von Corinna), egal ob Tax Free oder nicht. Gilt für alle nicht-EU-Länder.
Bei Waren ohne Kassenbon wird dann der Wert geschätzt.
Hab ich dir geholfen? Dann würde ich mich sehr darüber freuen, wenn du hier (ohne Aufschlag) die Hotels (Booking) * , den Japan Rail Pass*, die Sim-Karten* oder den Wifi-Router* buchst. Oder schickst mir einen Amazon-Gutschein* via E-Mail. Vielen Dank!!
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Tobias
Hallo,
ich habe etwas aus einem Tax-Free Store gekauft, wobei mein Reisepass kontrolliert wurde und ich einen Kaufbeleg bekommen haben, auf welchen steuerfrei draufsteht. Ist ebenjebner gemeint, welchen man bei der Rückreise vorzeigen muss?
LG
Tessa
Hallo Tobias,
genau. Lege bei der Ausreise den Beleg in die Box vor der Sicherheitskontrolle, ggf. für den Zoll in Deutschland aufheben.
Viele Grüße aus Tokio
tessa
Michael
Hi,
vorweg ein riesiges Lob an das Wanderweib. Zu jedem Thema in Japan wird man hier fündig! Klasse!
Zu meiner Frage:
Meine Freundin hat heute einige gute Kosmetikprodukte in einer Laden-Kette gekauft. An der Kasse hat sie für „Tax Free“ zunächst ihren Reisepass vorgezeigt und der Betrag wurde entsprechend reduziert. Leider hat ihre deutsche Debitkarte dann aber nicht funktioniert, weswegen ich mit meiner Kreditkarte ausgeholfen habe.
Werden wir jetzt am Flughafen nachzahlen müssen oder hättet ihr einen Tipp für mich? Ich selber plane nichts weiter Tax free zu kaufen.
Danke vorab.
Tessa
Hallo Michael,
da musst du bzw. deine Freundin nichts außer der Freigrenze von 430 Euro beachten.
Hab ich dir geholfen? Wir würden uns freuen, wenn du uns einen Amazon-Gutschein* via E-Mail schickst. Vielen Dank!!
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Michael
Cool, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Um ganz sicherzugehen: müssen wir hier tatsächlich nichts beachten, wo ja Reisepass (sie) und Inhaber Kreditkarte (ich) auseinander laufen?
Tessa
Hallo Michael,
wenn du dir unsicher bist, kannst du gerne bei der dt. Botschaft nachfragen.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa