
Einreise nach Japan: Das musst du beachten
Was brauche ich für die Einreise nach Japan? Was musst du beachten, wie viel Geld darfst du einführen und ist ein Visum erforderlich? Wir klären, was du bei Einreise nach Japan und Ausreise beachten musst, welche Japan-Einreisebestimmungen es gibt und welche Waren zollfrei sind. Außerdem behandeln wir das Thema, Medikamente und verbotene Waren.
Übersicht
Kurz & Knapp: Einreise nach Japan
- Für die Einreise nach Japan brauchst du kein Visum, wenn du deutscher, österreichischer oder schweizer Tourist bist.
- Benötigt wird nur ein gültiger Reisepass.
- Bei der Einreise erhältst du die Aufenthaltsgenehmigung „Temporary Visitor“ für 90 Tage, die bei dem Immigrationsoffice auf bis zu 180 Tage erweitert werden können.
- Maximal kannst du also ohne Visum 180 Tage in Japan bleiben. Nach 180 Tagen brauchst du ein gültiges Visum für Japan.
- Der Personalausweis ist nicht ausreichend.
- Du darfst beliebig oft nach Japan einreisen.
Seit 2022 kannst du deine Einreise auch im Voraus online auf der Webseite Visit Japan Web registrieren und ermöglicht dir ein schnelleres Einreisen. Die Registrierung ist aber nicht verpflichtend.
Alternativ kannst du nach der Landung am Flughafen die zwei Karten ausfüllen: Die weiße Einreise– und die gelbe Zoll-Karte (mehr dazu unten).
Visit Japan Web ausfüllen
Das Ausfüllen des online Formulars auf Visit Japan Web kannst du schnell in wenigen Schritten erledigen:
- Einen Account erstellen
- Einen Namen, Passport Infos, eigene Adresse und ggf. erste Adresse in Japan registrieren.
- Einreise/Ausreise-Plan und ggf. Visa registrieren.
- Fülle das Einreise-Formular (wie gelbe Zoll-Karten unten) aus.
Bei der Einreise zeigst du dann nur den 2D Code vor.
Wie du das Visit Japan Web genau ausfüllen kannst, erfährst du hier in unserem Video:
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Alternativ füllst du die beiden Karten unten aus:
Einreise-Karten ausfüllen
Weiße Einreise-Karte
Schauen wir uns nun die weiße Einreise-Karten genauer an. Bei ihr ist nur die Vorderseite wichtig:
Oben trägst du mit blauem Kugelschreiber in Druckbuchstaben Name, Geburtsdatum, Adresse, deine Flug-Nummer, den Grund deiner Reise (Tourism / touristisch) und Aufenthaltsdauer ein. Ferner trägst du deine erste Hotel- oder Privatadresse und deren Telefon- oder Handynummer ein.
Im unteren Teil wirst du nach Drogen, Vorstrafen etc. gefragt. Hier solltest du (falls es stimmt) alles mit „No/Nein“ ankreuzen. Bei „Ja“ droht dir am Flughafen ein Gespräch. Und vergiss bitte deine Unterschrift nicht!
Gelbe Zoll-Karte
Die gelbe Zoll-Karte füllst du fast genauso aus:
Neben der Flug-Nummer, Start-Flughafen und dem Ankunftstag in Japan wollen die Beamten ebenfalls Name, Geburtsdatum, Adresse der ersten Unterkunft, Nationalität, Status und deine Pass-Nummer wissen. Ansonsten solltest du wieder alles mit „No/Nein“ ankreuzen. Unterschreibe bitte auch hier. Die Rückseite musst du nur beachten, wenn du Alkohol oder Zigaretten über einen Wert von 10.000 Yen (~85 €) einführst:
Temporary Visitor
Im Flughafen folgst du den Schildern bis du vor einem Grenzbeamten stehst. Ihm gibst du deinen Pass und die weiße Einreise-Karte. Der Beamte nimmt von dir Fingerabdrücke und schießt ein Foto. Schließlich erhältst du einen „Temporary Visitor“-Stempel (aka Touristen-Stempel) und deinen Pass zurück. Jetzt bist du offiziell in Japan eingereist.
Im nächsten Schritt holst du dein Gepäck ab und gehst zu den Schaltern des Zolls. Hier hast du die Wahl zwischen dem roten Schalter (Zoll-Anmeldung) oder dem grünen Schalter (zollfrei). Als normaler Tourist wirst du wahrscheinlich den grünen Schalter wählen. Dem Beamten übergibst du die ausgefüllte gelbe Zoll-Karte. Dieser wird ihn kurz überfliegen und ggf. diese Fragen auf Englisch stellen:
- Why are you coming to Japan? – Warum kommst du nach Japan?
- How long are you staying? – Wie lange bleibst du?
- Why do you like Japan? – Warum magst du Japan?
Wenn der Beamte zufrieden ist, darfst du passieren. Wenn nicht, wird dein gesamtes Gepäck gefilzt. Falls du nichts Verbotenes mit dir herumschleppst, brauchst du dir auch keine Gedanken zu machen.
Einreise ohne Rückflugticket
Wenn du kein Rückflugticket besitzt, gibt es ein paar Dinge zu beachten: Du solltest bei der Einreise nachweisen können, das du die finanziellen Mittel für die Ausreise besitzt. Der Nachweis kann in Form von Kontoauszügen, Bank-App (Achtung: Internet!) oder Ähnlichem erfolgen. Wir empfehlen aber eher ein offenes Rückflugticket zu kaufen*, da kannst du das Datum beliebig ändern.
Zoll-Abfertigung in Japan
Zollfreie Produkte
Hier gilt eine einfache Regel: Du darfst Waren einführen, die für deinen persönlichen Gebrauch in Japan bestimmt sind. Darunter fallen Kleidung, Pflegeprodukte, persönliche Gegenstände und transportfähiges professionelles Equipment, wie zum Beispiel Kameras oder Laptops. Diese Gegenstände sind alle zollfrei, wenn du die Waren in einer angemessenen Anzahl einführst und sie nicht zum Verkauf stehen.
Powerbanks, Akkus oder Lithium-Batterien
Vorsicht ist bei obigen Gegenständen geboten. Hier verfahren die Fluggesellschaften unterschiedlich. Bitte informiere dich vorher, in welcher Stärke (z. B. bis 100 Wattstunden) sie mitgeführt werden dürfen oder ob du eine Genehmigung beantragen kannst bzw. musst. Am besten informierst du dich online auf der Webseite deiner Airline. Generell gilt: Powerbanks, Akkus oder Batterien müssen ins Handgepäck.
Zigaretten und Alkohol
Alkoholische Getränke sind auf 3 Flaschen je 750 ml beschränkt. Auch Zigaretten sind auf 400 Stück beschränkt.
Wenn du über 20 Jahre alt bist, darfst du konkret folgende Mengen zollfrei nach Japan einführen:
Item | Menge | Anmerkung |
Alkohol | 3 Flaschen | je 760 ml |
Zigarren | 100 Stück | Wenn du mehr als eine Sorte mitbringst -> 500 Gramm max.! |
Zigaretten | 400 Stück | Siehe oben |
Andere Arten Tabak-Produkte | 500 Gramm | Siehe oben |
Parfüm | 2 Unzen | |
Diverses | 200.000 Yen | Alle Artikel müssen unter 200.000 Yen wert sein. Generell gilt, dass alle Produkte unter 10.000 Yen zollfrei sind. |
Wenn du die Freimenge überschreitest, werden folgende Gebühren erhoben:
Item | Sorte | Gebühren |
Alkohol | Whisky, Brandy | 975 Yen / 750 ml |
Gin, Vodka, Rum oder andere Alkohole | 300 Yen / 750 ml | |
Brandy | 910 Yen / 700 ml | |
Wein, Bier und andere Liquor. | 150 Yen / 750 ml | |
Andere | 15 % | |
Zigaretten | Alle Sorten | 2300 Yen / 200 Stück |
Zum Glück sind die Preise noch relativ human. Mehr dazu im Artikel: Rauchen in Japan
Geld einführen
Zollfrei darfst du Geld und Checks im Wert von 1.000.000 Yen (~6,100 Euro) einführen. Wenn du diese Freimenge überschreitest, musst du das Geld beim japanischen Zoll versteuern lassen. Solltest du die 1.000.000 Yen überschreiten, musst du das auf einem extra Formular angeben. Dieses Formular bekommst du am Flughafen.
Verbotene Waren
Diese Waren solltest du lieber nicht im Gepäck haben, sonst gibts Probleme:
- Powerbanks, Akkus, etc. mit mehr 160 Wh (Wattstunden)
- Fleisch oder Käse
- Messer mit einer Klinge über 7 cm
- Drogen, Stimulantien, Marihuana, etc.
- Waffen, Revolver, Gewehre, Patronen, etc.
- Explodierende Produkte, Schwarzpulver, Material für chemische Waffen, etc.
- Plagiate, Falschgeld, kopierte Kreditkarten, etc.
- Produkte, die ein Patent oder geistiges Eigentum verletzten
- Kinderpornografie
Falls du damit erwischt wirst, wird dir die Einreise verweigert und du musst auf eigene Kosten zurückreisen.
Gesonderte Waren
Einige Produkte darfst du nur gesondert nach Japan einführen:
- Jagdwaffen, Luftgewehre, Schwerter, etc.
- International geschützte Arten von Tieren, Pflanzen oder anderen Produkten (Krokodile, Cobras, Schildkröten und Fleischprodukte (wie Wurst)!)
- Medikamente: für verschreibungspflichtige Medizin – Vorrat für ein Monat. Alles andere – 24 Stück pro Produkt. Kosmetik-Artikel 24 Stück pro Produkt. Mehr im nächsten Abschnitt:
Medikamente
Rezeptfreie Medikamente
- Beispiele: Ibuprofen, Paracetamol, Vitamin-Tabletten oder herausnehmbare Kontaktlinsen
- Für Mengen bis zu einem Zeitraum von 2 Monaten ist kein ‚Yunyu Kakunin-sho‘ (Importbescheinigung für Medikamente) notwendig.
- Für Mengen über diesen Zeitraum brauchst du das Yunyu Kakunin-sho.
Rezeptpflichtige Medikamente
- Beispiel: Tramadol, Antibabypille, Fertigspritzen oder Inhaliergeräte.
- Für Mengen bis zu einem Zeitraum von 1 Monat ist kein Yunyu Kakunin-sho (Importbescheinigung für Medikamente) notwendig.
- Für Mengen über 1 Monat ist ein Yunyu Kakunin-sho notwendig.
Psychopharmaka
- Die erlaubte Freimenge hängt vom Medikament ab!
- Die erlaubten Freimengen findest du hier.
Einfuhrgenehmiung (Yunyu Kakunin-sho) beantragen
Das Yunyu Kakunin-sho ist der Nachfolger des Yakkan Shoumei. Bitte mindestens 14 Tage vor Reiseantritt beantragen:
- Für Opiate, Psychopharmaka und deren Derivate hier anmelden und dann auf
‚import/ export controlled drugs by carrying‘ - Für andere rezeptpflichte Medikamte braucht man das Yunyu Kakunin-sho auf dieser Seite des Ministry of Health, Labour and Welfare. Hier werden alle Daten abgefragt, aber per Web-Oberfläche. Wichtig: Die Fragezeichenbuttons an jedem Feld benutzen!
- Für alle aufgeführten Medikamente brauchst du ein Rezept.
- Hilfreich ist, wenn man von jedem Medikament ein Foto der Packung hoch lädt.
- Es braucht häufig mehrere Überarbeitungen.
- Nur soviel Tabletten wie benötigt mitnehmen, sonst braucht man eine Ausfuhrgenehmigung!
- Bei der Einreise auf dem Formular ankreuzen, das man „Narcotica“ dabei hat. Bei der Passkontrolle wird der Papierkram kontrolliert.
- ggf. musst du die Unterlagen dem Zollbeamten in Japan vorzeigen.
Medizinische Geräte
- Generell kannst du immer einen Satz medizinischer Geräte mitnehmen.
- Bei mehr als einem Satz brauchst du ein Yunyu Kakunin-sho.
- Bei Geräten, die eine ärztliche Anleitung benötigen, brauchst du ebenfalls ein Yunyu Kakunin-sho.
- Beispiel: EpiPen oder Insulinpen -> Diabetesratgeber: siehe hier.
Japan-Touristen-Visum auf 180 Tage verlängern
Wenn du dein „Touristen-Visum“ von 90 Tagen auf 180 Tage verlängern möchtest, musst du folgendes beachten:
- Du besitzt einen Deutschen, Österreichern, Liechtensteinern oder Schweizer Reisepass.
- Nach deiner Ankunft in Japan (ab 45 Tage bis 90 Tage) kannst du eine Verlängerung beim Regional Immigration Bureau in deiner Nähe beantragen. In Tokio befinden die sich in Shinagawa oder Tachikawa.
- Fülle das Dokument für die Verlängerung des Visums für Touristen (Application for Extension of Period of Stay) aus, das gibt es auf deren Homepage.
- Bring deinen Pass, das Dokument, einen Reiseplan (muss nur grob sein). Ggf. ein Kontoauszug, der zeigt, dass du genügend Mittel hast für deinen Aufenthalt. Ein Foto brauchst du nicht.
- Fülle im Ausländeramt am Extra-Schalter für „Temporary visitor visa extension“ einen Fragebogen (Questinnaire) aus, wo du übernachtest, warum du in Japan bist, …, warum du dein Visum verlängern möchtest…
- Nach der Abgabe des Fragebogens, solltest du in Hörweite warten und nach der Kontrolle bekommst du in der Regel ein Dokument für die Verlängerung und musst im nächsten Konbini eine 4000 Yen Steuer-Briefmarke (revenue stamp) kaufen.
- Gib die Briefmarke und das Dokument ab und du erhältst am selben Tag die Verlängerung auf 180 Tage. Beachte, diese bekommst du nur einmal im Jahr.
Mit Visum einreisen
Wenn du vor deiner Reise ein Visum (Arbeit, Ehegatten oder Sonstiges) von der Japanischen Botschaft erhalten hast, bekommst du nach den Fingerabdrücken und dem Foto an der Passkontrolle direkt deine Ausländerkarte (Residence Card) ausgestellt (siehe Foto oben).
Danach musst du dich innerhalb von 14 Tagen beim Rathaus deines Wohnsitzes anmelden. Für Personen mit Visum muss allerdings bei der Ausreise ein spezielles Formular ausgefüllt werden:
Re-Entry-Formular
Solltest du eine Ausländerkarte (Residence Card) besitzen, brauchst du übrigens bei der Ausreise und Einreise nach Japan das Re-Entry-Formular, das du der Passkontrolle übergeben musst. Wenn du das Formular nicht ausfüllst, kann es sein, dass du dein Visumstatus verlierst.
Bei der Abreise (Departure) trägst du in die Departure-Karte (rechts) Namen, Geburtstag, Ziel, Flugzeug-Nummer, 1 Jahr und markierst die Nummer 1, dass du wieder einreisen möchtest. Bitte die Unterschrift nicht vergessen! Die Arrival-Karte wird vom Beamten in deinen Pass geklebt.
Vor der Einreise nach Japan (Arrival) füllst du dann diese Karte dann wieder mit Namen, Geburtsdatum, Flugnummer aus. Markiere zwei mal ‚Nein‘ und unterschreibe.
Umzug nach Japan
Wenn du länger als ein Jahr nach Japan ziehst, darfst du größere Mengen an Gepäck einführen. Solange sie einer angepassten Menge entsprechen. Darunter fallen sogar Autos, Boote und andere Fahrzeuge. Für sie musst du allerdings ein Zertifikat der Registrierung oder einen Kaufbeleg vorweisen. Außerdem musst du nachweisen, dass du das Boot oder Fahrzeug länger als ein Jahr davor „benutzt“ hast. Andere Fahrzeuge können aber auch importiert werden, solange sie wieder exportiert werden.
– Japan Ausreise –
Bei der Ausreise musst du dem Grenzbeamten nur deinen Pass vorzeigen, dann bekommst du einen Ausreise-Stempel und kannst zum Flugzeug gehen.
Einreise nach Deutschland
Bei der Einreise nach Deutschland kann diese ggf. verzollt werden, soweit der Gesamtbetrag über der Freimenge von 430 Euro liegt. Das heißt, du musst Kassenbeleg, Ware, Erstattungsbeleg und Pass griffbereit transportieren!
Wurden in Japan mehrere Waren gekauft und 430 Euro überschritten, werden die Einfuhrabgaben nur berechnet für den Betrag, der den Warenwert übersteigt.
„Tax-Free“ bedeutet übrigens, dass du steuerfrei als Tourist oder Geschäftsmann einkaufen kannst, da du gekaufte Ware nach Deutschland mitnimmst. Mehr zum Thema findest du hier.
Waffen, Schwerter oder sehr teure Elektronik
Ja, obiges darfst du ausführen. Aber dafür brauchst du vor deiner Abreise eine Lizenz vom Ministry of Economy. Das Exportieren von scharfen Schwertern erklärt diese nützliche Seite ganz anschaulich. Die günstigen Schwerter für unter 500 Euro sind in der Regel ungeschliffen und Kopien, die du aus Japan exportieren darfst.
Nützliche Links zur Einreise nach Japan
Deutsch:
- Zoll-Bestimmungen (Deutschland)
- Auswärtiges Amt
- Auslandsvertretungen in Japan
Englisch:
- Immigration Office
- Zoll-Bestimmungen (Japan)
Fragen? Tipps? Lass uns einen Kommentar da oder ab ins Forum!
714 Kommentare
Pia
Hallo Tessa,
Du hast uns bei unserer Planung schon unheimlich geholfen. Jetzt habe ich aber noch eine Frage: Ich möchte mich bei visit Japan Web registrieren und habe einen Yunyu Kakunin-sho beantragt der auch genehmigt wurde. Dann muss ich ja jetzt angeben, dass ich „narcotics“ mitnehme. Ist es dann richtig, dass ich dort ja ankreuze und bei dem Weiteren was dann „aufploppt“ alles verneine?
Bin mir grade etwas unsicher was das angeht.
Liebe Grüße und Danke,
Pia
Joerg
Hallo Pia,
ja, du musst die Medikamente, die du ins Land einführen möchtest, angeben. Wenn das narcotics sind, dann kreuzt du das an und den Rest eben nicht. Einfach so antworten wie es auch wirklich ist, dann hat man keinen Ärger, weil dann kannst du alles so nachweisen wie du es angegeben und genehmigt bekommen hast.
Viele Grüße aus der Wanderweib Redaktion
Joerg
Tanja
Hallo Tessa,
ich fliege morgen über Tokio nach Osaka (letzteres ist ein Inlandsflug, klar, Gepäck wird durchgecheckt, es ist 1 ticket). Für die Einreisekarte reise ich dann in Osaka in Japan ein oder Tokio? Hat da jemand anderes Erfahrung? (Deine website ist toll!)
Tessa
Hallo Tanja,
erstmal guten Flug! Die Flugnummer ist, die mit der du nach Japan einreist. Sprich Tokio.
Hab ich dir geholfen? Dann bedanke dich doch mit einer Paypal-Spende.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Elena
Hallo Tessa, vielen Dank für deine tollen Tipps. habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich mich bei der Visit Japan Web registriert habe und bei allen Medikamenten /narcotics NEIN angekreuzt habe, darf ich trotzdem die verschreibungspflichtige Blutdruckmedikamente für 21 Tagen mitnehmen? Ohne Yunyu Kakunin-sho.? Vielen Dank und freundliche Grüße Elena
Tessa
Hallo Elena,
ja, denke das sollte dann passen.
Hab ich dir geholfen? Dann bedanke dich doch mit einer Paypal-Spende.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Melanie
Hallo Tessa,
wir fliegen am 11.5 nach Japan. Ich nehme Psychopharmaka welche ich aber in der Liste kontollierter Substanzen nicht finden kann. Muss ich dafür ein Yunyu Kakunin-sho beantragen ( was jetzt wahrscheinlich zu spät ist) oder reicht eine Bescheinigung meines Arztes in Englisch ?
Vielen Dank und liebe Grüße
Melanie
Tessa
Hallo Melanie,
da würde ich einfach per Email nachfragen. Die antworten sehr fix.
Hab ich dir geholfen? Dann bedanke dich doch mit einer Paypal-Spende.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Marta
Hallo Tessa,
ich habe zum Thema persönliche Gegenstände eine Frage: wir fliegen für 2 Wochen nach Japan und nehmen iPhone, Laptop und Kamera mit. Diese Gegenstände sind sowohl einzeln als in Summe ja über 200.000yen Wert. Müssen diese angemeldet werden oder fallen sie unter der Kategorie Zollfreie Produkte, da sie ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nicht zum Verkauf sind? Vielen Dank!
Tessa
Hallo Marta,
da brauchst du keine Angst haben, die fallen unter persönliche Gegenstände. Genauso wie Eheringe. :-)
Hab ich dir geholfen? Dann bedanke dich doch mit einer Paypal-Spende.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Julia
Hallo Tessa,
ich war dieses Jahr bereits in Japan und das hat (auch dank deiner tollen Seite) alles wunderbar geklappt. Jetzt plane ich im Herbst noch einmal nach Japan zu reisen – wie ist das denn mit dem Visum? Ich habe ja nur 14 Tage verbraucht – ich gehe davon aus, dass ich die restlichen Tage noch gut habe, auch wenn ich durch die automatische Passkontrolle keinen Ausreisestempel habe.
LG Julia
Tessa
Hallo Julia,
vielen Dank! Das sollte kein Problem sein! Fülle auch vorher das Visit Japan Web-Formular aus, dann geht die Einreise schneller. Dazu gibt es jetzt auch ein Video hier.
Hab ich dir geholfen? Dann bedanke dich doch mit einer Paypal-Spende.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Duc
Hallo Tessa,
ich war bereits vor ca. 1,5 Monate in Japan und habe das 90-tägige Visum erhalten. Dieses Visum ist laut Aufkleber noch bis zum 17.07.25 gültig. Nach 22 Tagen bin ich aus Japan ausgereist.
Meine Frage: Darf ich wieder wieder nach Japan einreisen? Wenn ja, darf ich nur bis zum 17.07.25 in Japan bleiben oder bekomme ich ein neues Visum von 90 Tagen?
Viele Grüße Duc
Tessa
Hallo Duc,
das sollte kein Problem sein.
Hab ich dir geholfen? Dann bedanke dich doch mit einer Paypal-Spende.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa
Luise
Dumme Frage: Aber was passiert wenn man bereits im Land ist und Aspirin complex dabei hat ? Kann es da zu Problemen kommen ?
Habe meinen Medikamenten Beutel in den Koffer geschmissen und vergessen es rauszunehmen. Ich Ärger mich so über mich selbst und will natürlich keine Probleme bekommen wegen dem enthaltenen pseudoephedrin. Da gibt es ja im Internet Geschichten von Verhaftungen und Co.
Aber auf deinem Beispiel Bild ist ja auch Aspirin complex abgebildet ?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. LG
Tessa
Hallo Luise,
da würde ich mir keine Gedanken machen, denn du bist ja bereits durch den Zoll.
Hab ich dir geholfen? Dann bedanke dich doch mit einer Paypal-Spende.
Viele Grüße aus Tokio
Tessa