WanderWeib-Forum
Zoll bei der Ausreise mit Flohmarktware
Zitat von Majinchris am 13. Juni 2026, 7:16 UhrHallo Tessa,
Ab morgen früh reise ich von Japan nach Deutschland aus. Ich habe soeben den Kassensturz gemacht über meine Ausgaben und Sachen, die im Koffer sind. Ich bin ganz knapp vor der erlaubte Freimenge (die hälfte sind Merchandising, die andere Hälfte nur Snacks). Ich habe alle Quittungen aufbewahrt, 3 davon sind Tax Free, die ich in meinem Portemonnaie griff bereit habe. Nun ist das Problem, dass ich die Flohmarkt Ware und Gachas nicht mitrechnete, weil es dafür keine Quittung gibt. Ich werde zwar zur grüne Linien laufen, aber sollte man mich doch auffangen, wie soll ich mich denn über die Flohmarktware und Gachas nachweisen können, wie viel ich tatsächlich dafür bezahlt habe? Bei der Flohmarkt Ware handeln es sich nur um 2 Kimonos, Obi und Sandale. Alles gebrauchte Ware.
Danke schon mal,
Christina
Hallo Tessa,
Ab morgen früh reise ich von Japan nach Deutschland aus. Ich habe soeben den Kassensturz gemacht über meine Ausgaben und Sachen, die im Koffer sind. Ich bin ganz knapp vor der erlaubte Freimenge (die hälfte sind Merchandising, die andere Hälfte nur Snacks). Ich habe alle Quittungen aufbewahrt, 3 davon sind Tax Free, die ich in meinem Portemonnaie griff bereit habe. Nun ist das Problem, dass ich die Flohmarkt Ware und Gachas nicht mitrechnete, weil es dafür keine Quittung gibt. Ich werde zwar zur grüne Linien laufen, aber sollte man mich doch auffangen, wie soll ich mich denn über die Flohmarktware und Gachas nachweisen können, wie viel ich tatsächlich dafür bezahlt habe? Bei der Flohmarkt Ware handeln es sich nur um 2 Kimonos, Obi und Sandale. Alles gebrauchte Ware.
Danke schon mal,
Christina
Zitat von Joerg am 14. Juni 2026, 20:05 UhrHallo Christina,
Die Flohmarktware ist (leider) auch zu verzollen und zählt zum Gesamtwert hinzu. Also wenn du mit deinen sonstigen Anschaffungen schon auf die 430 Euro kommst, musst du zur roten Linie . Da führt kein Weg dran vorbei. Alle Waren, die du nicht nachweisen kannst, werden dann von den Zollbeamten geschätzt. Dazu können Internetportale usw. herangezogen werden. Du solltest bei Flohmarktware natürlich verlangen, dass sie den Gebrauchtzustand einpreisen und runtergehen. Du kannst immer dne PReis vom flohmarkt nennen, aber die Beamten sind nicht daran gebunden.
Also nochmal, ich hoffe, das kommt nicht zu spät, du musst auch Flohmarktware in den Freibetrag einrechnen. Wenn du drüber kommst, geh zur roten Linie. Über die grüne Linie zu gehen wäre strafbar und kann richtig teuer werden. Im Zweifelsfall IMMER zur roten Linie. Wenn man doch drunter liegt, hat man etwas Zeit verschwendet, aber man ist dann auf der sicheren Seite.
Auch wenn ich das oben nicht rausgelesen habe, bitte aufpassen was man kauft. In Japan wird auf Flohmärkten auch noch Elfenbein gehandelt, das zu Kunstschnitzerei verarbeitet wurde. Das ist dort legal, aber die Einfuhr von Elfenbein steht in der EU unter sehr hohen Strafen.
Hallo Christina,
Die Flohmarktware ist (leider) auch zu verzollen und zählt zum Gesamtwert hinzu. Also wenn du mit deinen sonstigen Anschaffungen schon auf die 430 Euro kommst, musst du zur roten Linie . Da führt kein Weg dran vorbei. Alle Waren, die du nicht nachweisen kannst, werden dann von den Zollbeamten geschätzt. Dazu können Internetportale usw. herangezogen werden. Du solltest bei Flohmarktware natürlich verlangen, dass sie den Gebrauchtzustand einpreisen und runtergehen. Du kannst immer dne PReis vom flohmarkt nennen, aber die Beamten sind nicht daran gebunden.
Also nochmal, ich hoffe, das kommt nicht zu spät, du musst auch Flohmarktware in den Freibetrag einrechnen. Wenn du drüber kommst, geh zur roten Linie. Über die grüne Linie zu gehen wäre strafbar und kann richtig teuer werden. Im Zweifelsfall IMMER zur roten Linie. Wenn man doch drunter liegt, hat man etwas Zeit verschwendet, aber man ist dann auf der sicheren Seite.
Auch wenn ich das oben nicht rausgelesen habe, bitte aufpassen was man kauft. In Japan wird auf Flohmärkten auch noch Elfenbein gehandelt, das zu Kunstschnitzerei verarbeitet wurde. Das ist dort legal, aber die Einfuhr von Elfenbein steht in der EU unter sehr hohen Strafen.